Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das Singen in Wald erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen des Kirchenchor Wald e.V., Werchachweg 3, 87616 Wald, als Betreiber im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtlich an.
1. Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung nach Maßgabe der gedruckten Angabe gemäß Kartenaufdruck. Der Besuch des Singen in Wald unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Musicalvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.
2. Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse bezahlt und abgeholt sein. Der Betreiber ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze, die nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingelöst werden, im freien Verkauf zu verfügen.
3. Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.
4. Für reservierte Karten, die nicht abgeholt werden, fällt der volle Kaufpreis an.
5. Mit Beginn der Musicalaufführung verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes.
6. Ein Anspruch auf Einlass in die laufende Vorstellung nach Maßgabe der Ziffer 5 verfällt spätestens mit Beginn der Musicalaufführung. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.
7. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung des Betreibers bzw. Veranstalters ausgeschlossen.
8. Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
9. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Veranstaltungsgebäude WaldHalla nicht gestattet. Das Verteilen von Handzetteln etc. sowie das Anbringen von Plakaten ist ohne Genehmigung des Veranstalters in der WaldHalla sowie auf dem gesamten Außenbereich verboten.
10. Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes in der WaldHalla zu einer sorgfältigen Benutzung des Gebäudes, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventarteile. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen gleich welcher Art werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
11. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Musicalpersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot ist Folge zu leisten. Mobiltelefone (Handys) sind, zur Vermeidung von Störungen während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.
12. Der Betreiber ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.
13. Programm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms gleich welcher Art ist ausgeschlossen.
14. Musicalstücke sind urheberrechtliche geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Ein Vervielfältigen, Verbreiten oder öffentlich Wiedergeben dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gemäß § 106 i.V.m. § 15, 16, 17 UrhG.
Insbesondere das Mitschneiden von Bild oder Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §§ 106, 16 i.V.m. § 53 Abs. 7 UrhG. Der Veranstalter ist verpflichtet, jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen.
Wald, 19.06.2018
Kirchenchor Wald e.V.
Franz Guggemos Johann Kalopp
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender